Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Langfristiger Aufenthalt

Artikel
Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa © Colourbox

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Zuständig für turkmenische Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland ist die dort jeweils örtlich zuständige Auslandsvertretung.

Eine Antragstellung bei der Deutschen Botschaft Aschgabat ist bei einem gewöhnlichen Wohnsitz in Turkmenistan möglich. Für den „gewöhnlichen Aufenthalt“ kommt es darauf an, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in Turkmenistan aufhalten. Dies wird bei einem Aufenthalt nach sechs Monaten angenommen.

In vier Schritten zum nationalen Visum

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Die Dauer des gesamten Visumverfahrens variiert stark: Sie kann von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.

Für das Verfahren ist ausschließlich die Visumgebühr fällig. Die Bereitstellung der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis. Die Hilfe eines Vermittlers ist nicht erforderlich.

Antragsformular ausfüllen und Dokumente zusammenstellen

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Sie Ihren Antrag zum Termin vollständig einreichen.
Die Antragsformulare sind in lateinischer Schrift auszufüllen. In anderen Schriften ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden. Bringen Sie also das Antragsformular mit Passfotos, Ihren Reisepass, die für den Aufenthaltszweck vorgesehenen Unterlagen und die Gebühr mit.

Die benötigten Unterlagen sind entsprechend dem Aufenthaltszweck in den Merkblättern im Bereich Downloads aufgelistet.

Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck führt zur Ablehnung des Visumsantrags.

Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Antragstellung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und / oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Visuminterview mit. Bei Nachreichungen von nachgeforderten Unterlagen geben Sie bitte die Vorgangsnummer (der sog. Barcode, wird bei Antragstellung vergeben), Name und Vorname des Antragstellers an.

Termin vereinbaren

Die Terminbuchung erfolgt online über RK-Termin bei der für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Auslandsvertretung. Die Zuständigkeit ist also örtlich und unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Antragsteller, d.h. dass z.B. turkmenische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Georgien ihr Visum an der Deutschen Botschaft Tiflis beantragen. Für jede einzelne Person ist jeweils ein Termin zu buchen (d.h., dass z.B. für eine dreiköpfige Familie drei Termine notwendig sind).

Zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Dort werden die von Ihnen zusammengestellten Antragsunterlagen und die Antragsgebühr angenommen, Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt gestellt und biometrische Daten (Foto, Fingerabdrücke) erfasst und es werden mit Ihnen die Besonderheiten Ihres Einzelfalls besprochen.

Info

Wichtiger Hinweis: Die Mitnahme von Mobiltelefonen, Computern, Tablets, Kameras, Aufnahmegeräten, Gepäck, Waffen oder scharfen und spitzen Gegenständen und Flüssigkeiten in die Gebäude der Botschaft und Generalkonsulate ist nicht gestattet.

Die benötigten Unterlagen sind entsprechend dem Aufenthaltszweck in den Merkblättern im Bereich Downloads aufgelistet.

Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren auf 5$ USD gerundet werden.

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet Ihren Antrag. Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten, sofern die örtlich zuständige Ausländerbehörde und/oder die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden muss, möglich. Die Bearbeitungszeit kann sich auch dann verlängern, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten acht bis zwölf Wochen Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter können leider nicht beantwortet werden.

Über entschiedene Visaanträge werden Sie telefonisch informiert.

Downloads

Mit folgenden Informationen und Merkblättern stellen Sie Ihren Antrag für ein langfristiges Visum mühelos selbst zusammen. Russische Unterlagen legen Sie mit deutscher Übersetzung einer/-s zugelassenen Übersetzerin/Übersetzer vor.

Gute Reise!

Ihr Visum ist mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Passnummer und Ihrem Foto bedruckt. Zu sehen ist die genehmigte Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeitspanne, in der Sie in Deutschland einreisen dürfen und sich gegebenenfalls um einen inländischen Aufenthaltstitel bemühen müssen.

Bitte prüfen Sie alle Angaben auf dem Visumsetikett unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit. Eventuelle Fehler sollten der ausstellenden Visastelle unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn alles richtig ist, steht Ihrer Einreise nichts mehr im Weg.

Vergessen Sie nicht, sich direkt nach der Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und auch einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde zu vereinbaren. Es ist möglich, sich mit einem nationalen Visum („D-Visum“) und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen.

Rechtsgrundlagen

Diese Rechtsgrundlagen sind für die Entscheidung von nationalen Visumanträgen maßgeblich. Sie sind nur in deutschen Sprache verfügbar.

Aufenthaltsgesetz

Aufenthaltsverordnung

Beschäftigungsverordnung

Bundesamt für Arbeit

Positivliste

Mustervertrag für einen Au Pair-Aufenthalt


nach oben