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Visum zur Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit
- Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
- Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
- Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
- Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.
Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Was bedeutet Au-pair?
Ein Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland soll der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse sowie einem kulturellen Austausch dienen. Au-pairs betreuen die Kinder der Gastfamilie und helfen bei der täglichen Arbeit im Haushalt. Im Gegenzug stellt die Gastfamilie dem Au-pair ein Zimmer zur Verfügung, sorgt für die Verpflegung, Kranken- sowie Unfallversicherung und zahlt ein Taschengeld. Die Aufenthaltsdauer als Au-pair beträgt mindestens sechs und höchstens zwölf Monate. Die Teilnahme am Au-Pair Programm ist nur einmal möglich.
Muss man gut Deutsch können?
Das Au-pair verfügt über Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache sind unbedingt notwendig. Das bedeutet, Sie müssen bereits über ein gutes Hörverständnis verfügen und in der Lage sein, einfache Dialoge ohne Nachfragen zu führen. Daneben sollten Sie Ihre Motivation glaubhaft darlegen können.
Altersgrenze?
Das Au-pair muss bei Beschäftigungsbeginn mindestens 18 Jahre alt sein und darf am Tag der Antragstellung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Datum der Antragstellung darf nicht früher als sechs Monate vor Beschäftigungsbeginn liegen.
Was muss man außerdem beachten?
Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Gasteltern und dem Au-pair bestehen.
In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann ein Visum im Ausnahmefall erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
Welche Mindestbedingungen muss der Au-pair-Vertrag enthalten?
Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder (in der Familie muss mindestens 1 minderjähriges Kind leben)
Beginn und Dauer des Vertrages (mind. 6 Monate, max. 1 Jahr)
Allgemeine Pflichten der Gasteltern
Angaben zum Beruf der Gasteltern
Allgemeine Pflichten des Au-Pairs
Verpflichtung der Gasteltern über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall umfasst
Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 280 €)
Vereinbarung über die Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden
wöchentlich, 1,5 Ruhetage pro Woche, Vereinbarung über den Erholungsurlaub (mindestens 2 Arbeitstage pro Monat)
Bezuschussung für einen Deutschkurs in Höhe von mindestens 70 € / Monat bzw. 840 € / Jahr
Übernahme der vollständigen Fahrkosten zum Sprachkurs, zusätzlich zu den mind. 70€ hohen Zuschuss für einen Deutschkurs
Hinweise zu den Au-Pair-Agenturen:
Sie können eine Au-Pair-Vermittlungagentur einschalten oder sich selbst um eine Stelle bei einer Gastfamilie bemühen. Bitte beachten Sie, dass Au-pair-Agenturen mit Sitz in Deutschland von -deutschen- Au-pairs für die Vermittlung eine Vergütung von höchstens 150 Euro verlangen dürfen. Zahlen Sie also keine zu hohen Vermittlungsgebühren!
Es empfiehlt sich eine Au-pair-Agentur in Anspruch zu nehmen, die sich verpflichtet, Ihnen während des Aufenthalts z. B. bei Schwierigkeiten mit der Gastfamilie, beizustehen. Anderenfalls sind Sie unter Umständen in Deutschland auf sich allein gestellt. Zögern Sie aber bitte nicht, sich an die deutschen Behörden zu wenden, Ihnen kann dann geholfen werden.
Unter dem Dach der „Gütegemeinschaft Au-pair e.V.“ haben sich Au-pair-Vermittlungsagenturen zusammengeschlossen, deren Vermittlungstätigkeit laufend kontrolliert wird. Auf der Internetseite der „Gütegemeinschaft Au-pair e.V.“ finden Sie Agenturen mit Gütezeichen.
Bitte beachten Sie:
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die
Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben.
Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen zu rechnen ist.
Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.
Folgende Unterlagen werden vorgelegt:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
☐ | zwei Exemplare, vollständig ausgefüllt auf Deutsch oder Englisch, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten) + 2 Erklärungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG |
☐ | Zwei aktuelle Passbilder Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben |
☐ | Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)
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☐ | Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz Falls der Arbeitgeber die Krankenversicherung übernimmt, muss ausreichender Krankenversicherungsschutz ab Visumgültigkeit bis Anfang des Arbeitsverhältnisses nachgewiesen werden |
☐ | Au-pair-Vertrag im Original, von Gasteltern und dem Au-Pair unterschrieben (Mindestanforderungen siehe oben) Falls die Vermittlungsagentur mit RAL-Gütezeichen zertifiziert ist, kann der Vertrag in Kopie vorgelegt werden |
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☐ | Lebenslauf |
☐ | Eigenhändig verfasstes Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache. Darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der beabsichtigte berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden.
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☐ | Nachweis vorhandener Sprachkenntnisse (mind. Niveau A1) Sollten keine Sprachkenntnisse vorliegen, können diese im Rahmen des Interviews nachgewiesen werden |