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Visa für Spätaussiedler und deren Familienangehörige
- Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
- Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
- Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
- Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.
Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Bitte beachten Sie:
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
- Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.
Folgende Unterlagen werden vorgelegt:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
Grundsätzliche Unterlagen | |
☐ | vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten) |
☐ | Zwei aktuelle Passbilder Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben |
☐ | Reisekrankenversicherung Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz ist bei Visumabholung vorzulegen |
☐ | Aufnahme- bzw. Einbeziehungsbescheid |
☐ | Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)
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☐ | Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener Visumantrag einzureichen, der im Regelfall von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben wird. Sofern nur ein Elternteil mit dem Kind ausreisen will, sind unbedingt im Original und in Kopie vorzulegen:
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☐ | Für den Fall, dass die Bezugsperson (§ 4 BVFG) bereits nach Deutschland ausgereist ist, sind folgende zusätzliche Dokumente vorzulegen: aktuelle Meldebescheinigung (nicht Anmeldung!) oder Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage) Spätaussiedlerbescheinigung (§ 15 (1) BVFG). Sollte die Bezugsperson noch nicht ausgereist sein und das Visum an einer anderen deutschen Botschaft oder einem anderen deutschen Konsulat bereits erhalten haben, ist zur Visumbeantragung eine Kopie der Datenseite des Passes und des Visums der Bezugsperson vorzulegen. |