Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Visa

18.01.2018 - Artikel

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen pro Halbjahr im Schengen-Raum. 

Schengen Visum
Schengen Visum© colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn:

- Sie in erster Linie nach Deutschland, Belgien, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien oder in die Schweiz reisen und

- Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Turkmenistan haben.

(Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ)


Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Bitte verwenden Sie das Online-Formular, da die Antragsannahme dadurch erheblich beschleunigt wird.

    Ihr Vorteil durch den Online-Antrag: Sie können die eingetragenen Daten speichern und beim nächsten Antrag erneut verwenden. Ebenso können Sie ihn als Vorlage z.B. für andere Familienmitglieder nutzen. Des Weiteren kann ein solches Antragsformular z.B. auch vom Einlader vorbereitet und ausgedruckt und zusammen mit der Einladung an den Gast geschickt werden. Die Antragsformulare sind in lateinischer Schrift auszufüllen. In anderen Schriften ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.



    Wichtig: Drucken Sie bitte auch die Belehrung zum Antrag Schengen-Visum aus und bringen diese ausgefüllt zu Ihrem Termin mit. 


  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
    Tourismus PDF / 280 KB
    Autokauf PDF / 278 KB
    Besuch PDF / 283 KB
    Geschäft PDF / 278 KB
    Medizinische Behandlung PDF / 286 KB
    Messebesuch PDF / 280 KB
  • Sie müssen einen Termin, um Ihren Antrag stellen zu können. Sie können Ihren Antrag spätestens 15 Kalendertage und frühestens sechs Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren auf 5$ USD gerundet werden.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 15 Kalendertage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass von Montag bis Freitag zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erteilen Sie bitte Ihrem Vertreter eine Vollmacht. 

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

nach oben