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Fahrzeugkauf

Artikel

Bitte beachten Sie, dass jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Drittland nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein Drittland ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Das Formular finden Sie hier.

  1. Falls möglich, drucken Sie diesem Artikel bitte aus.
  2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
  4. Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
  5. Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  6. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
  7. Für die Beantragung eines Visums ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.

Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bitte beachten Sie:

  • Die Deutsche Botschaft in Aschgabat ist nur für Visumanträge zuständig, sofern eines der folgenden Länder das Hauptreiseziel ist: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
  • Eine Antragstellung ist ab 6 Monaten vor der geplanten Reise möglich
  • Die Bearbeitungszeit beträgt i. d. R. 15 Arbeitstage
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt EUR 90,00 für Erwachsene und EUR 45,00 für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Diese ist bei Antragstellung in bar in US-Dollar zum aktuellen US-Dollar Wechselkurs der Botschaft zu entrichten. Die Banknoten müssen neu und dürfen nicht geknickt, beschädigt, bestempelt oder beschriftet sein
  • Bei Ablehnung oder Zurückziehung Ihres Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet
  • Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen
  • Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern
  • Die Vorlage vollständiger Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums
  • Unaufgefordert per Post oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden

Folgende Unterlagen werden vorgelegt:

Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)

Grundsätzliche Unterlagen

Antrag

vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten)

Ein aktuelles Passbild

Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben

Reisekrankenversicherung

Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten. Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise, eines Jahres-/Mehrjahresvisums: Nur für die erste Reise

Reisepass:

  • mindestens 2 leeren Seiten
  • mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums
  • nicht älter als 10 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung

Nachweise zum Reisezweck

Formloses Einladungsschreiben (gfs. mit deutscher oder englischer Übersetzung) und Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)

ODER

Fahrzeugverkaufsangebote von Händlern oder Privatverkäufern

ODER

Erklärung des Einladers gegenüber der Ausländerbehörde in Deutschland, eventuell entstehende Kosten für Reise und ggfs.. Abschiebung zu übernehmen (= Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG) Original und Kopie, nicht älter als 6 Monate

Nachweise zur Finanzierung

In der Regel sind finanzielle Mittel i. H. v. EUR 45,00 pro Tag und Person nachzuweisen.

Bankbescheinigungen bzw. Kontoauszüge

ODER

Kreditkarte(n) und Kreditkartenabrechnungen

ODER

Formlose Kostenübernahmeerklärung der entsendenden Firma und Bankbescheinigungen bzw. Kontoauszüge der Firma

ODER

Formlose Kostenübernahmeerklärung im Einladungsschreiben

ODER

Erklärung des Einladers gegenüber der Ausländerbehörde in Deutschland, eventuell entstehende Kosten für Reise und ggfs. Abschiebung zu übernehmen (= Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG). Original und Kopie, nicht älter als 6 Monate

Rückkehrbereitschaft

Anhand der folgenden Unterlagen kann die Botschaft eine Prognose darüber abgeben, ob der Antragsteller nach der Reise wieder nach Turkmenistan zurückkehrt.

Bei Angestellten:

Arbeitsbescheinigung, Arbeitsbuch und Entsendeschreiben mit folgenden Angaben: Name, Gehaltsangabe, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers (Original, nicht älter als 1 Monat)

Bei Selbständigen:

Patent oder Registrierung Ihres Unternehmens (Original und Kopie)

Bei Schülern und Studenten, die den Reisenden begleiten:

Schul- bzw. Studienbescheinigung (Original) Nur, wenn beantragter Reisezeitraum außerhalb der Ferien liegt; mit Freistellung für den beantragten Reisezeitraum

Bei Rentnern:

Rentenbescheinigung mit Angabe der Höhe der Rente (Original und Kopie)

Urkunden zum Familienstand

Beispiele: Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder usw. (Original und Kopie)
Nachweise zu Voraufenthalten in den Schengenstaaten, im Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und vergleichbaren Staaten z. B. Kopien von Visa
Nachweise von Immobilienbesitz in Turkmenistan.
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