Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa und Einreise
Willkommen in Deutschland!
Für die Einreise nach Deutschland benötigen turkmenische Staatsangehörige ein Visum. Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?
Für alle Konsularangelegenheiten (Visa, Beglaubigungen, etc.) benötigen Sie einen Termin. Visa können nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine sind ausschließlich über die Webseite der Botschaft buchbar. Online Terminvergabe
Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen pro Halbjahr im Schengen-Raum.
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach…
Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!
Welches Visum brauche ich für Deutschland?
Ich möchte nach Deutschland reisen, um dort meinen Urlaub zu verbringen, eine Messe zu besuchen, zu studieren, zu arbeiten oder zu meiner Familie nachzuziehen.
Welches Visum muss ich beantragen?
Zeugnisbewertung – Ab sofort online!
Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse erfolgt seit dem 15. Februar 2024 in einem papierlosen Verfahren.
Die Zeugnisbewertung wird zukünftig nicht mehr in Papierform beantragt und ausgestellt. Alle Abläufe der Antragstellung, Bearbeitung und Ausstellung werden digital ablaufen:
• Antragstellende erhalten ein persönliches Nutzerkonto auf der neuen Website https://zab.kmk.org
• Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Antragsformular unter https://zab.kmk.org/de/app/zeugnisbewertung
• Nach der Ausfertigung steht die Zeugnisbewertung als PDF im Nutzerkonto zum Download bereit und kann umgehend genutzt werden
• Die Bezeichnung wurde angepasst. Sie lautet „Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse“ anstatt „Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen“.
• Das Anschreiben an den Antragstellenden entfällt. Begleitinformationen erhalten die Antragsstellenden per E-Mail.
• Die Kurzfassung der Zeugnisbewertung entfällt