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Familiennachzug

Artikel

Visum zwecks Eheschließung in Deutschland, zum Zwecke der Einreise zum Ehegatten (auch mit minderjährigen Kindern) sowie Einreise zu in Deutschland lebenden Kindern der Antragsteller.

  1. Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
  2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
  4. Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
  5. Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  6. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
  7. Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.

Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bitte beachten Sie:

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
  • Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben.
  • Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen zu rechnen ist.
  • Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.

Folgende Unterlagen werden vorgelegt:

Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)

Grundsätzliche Unterlagen

Antrag

vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten)

Zwei aktuelle Passbilder

Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben

Reisekrankenversicherung

Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz ist bei Visumabholung vorzulegen

Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)

  • mindestens 2 leeren Seiten
  • mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums
  • nicht älter als 10 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung
Zwei Kopien des Reisepasses oder Personalausweises sowie ggf. Aufenthaltstitels des Verlobten/Ehegatten oder des Abkömmlings
Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten/Ehegatten oder des Abkömmlings

Im Falle einer beabsichtigten Eheschließung in Deutschland

Anmeldung zur Eheschließung im Original mit zwei Kopien

  • schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung
  • die Bestätigung muss den voraussichtlichen Termin der Eheschließung, sowie die Dauer der Gültigkeit der Urkunde enthalten
  • die Überprüfung der der notwendigen Unterlagen in Deutschland muss bereits abgeschlossen sein

Erklärung des in Deutschland lebenden Partners im Original mit zwei Kopien

Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

Auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug

Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs zum Ehegatten/Lebenspartner

Heiratsurkunde oder Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Original und zwei Kopien

Erklärung des in Deutschland lebenden Partners im Original mit zwei Kopien

Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

Auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen„. Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt “Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug

Falls der Ehepartner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt im Original mit zwei Kopien durch förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 AufenthG oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate

Ggf. Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden des früheren Ehegatten des Antragstellers

Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs eines Elternteils zum deutschen Kind

Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes

Nachweis über das Sorgerecht

Bspw. durch eine Geburtsurkunde

Passkopie und Meldebescheinigung des anderen Sorgeberechtigten, falls das Kind noch nicht in Deutschland lebt
Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs eines minderjährigen Kindes:
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis über das Sorgerecht
Bspw. durch eine Geburtsurkunde
Falls gemeinsames Sorgerecht besteht – Einverständniserklärung des in Turkmenistan verbleibenden Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland
Meldebescheinigung des anderen Elternteils in Deutschland

Sprachnachweis bei Kindern ab 16 Jahren

  • ab 16 Jahren muss ein Sprachnachweis der Stufe C1 vorgelegt werden
  • entfällt bei gemeinsamer Einreise mit den Eltern oder dem alleinsorgeberechtigten Elternteil

Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs eines Elternteils zum volljährigen Kind:

Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses

Formlose schriftliche Erklärung zur familiären Situation

Begründung, warum der Antragsteller nach Deutschland umsiedeln muss und worin die außergewöhnliche Härte begründet ist

Ärztliche Atteste - als Nachweise für die außergewöhnliche Härte

  • mit Angabe der Symptome und deren Schwere
  • im Original mit Übersetzung und Kopien
  • ggf. muss eine Untersuchung durch die Kooperationsärztin erfolgen
Passkopie und Meldebescheinigung des Verwandten in Deutschland
Nachweis ausreichender Mittel für die Krankenversicherung im Original mit zwei Kopien
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