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Familiennachzug
Visum zwecks Eheschließung in Deutschland, zum Zwecke der Einreise zum Ehegatten (auch mit minderjährigen Kindern) sowie Einreise zu in Deutschland lebenden Kindern der Antragsteller.
- Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
- Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
- Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
- Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.
Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Bitte beachten Sie:
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
- Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben.
- Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen zu rechnen ist.
- Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.
Folgende Unterlagen werden vorgelegt:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
Grundsätzliche Unterlagen | |
☐ | vollständig ausgefüllt, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten) |
☐ | Zwei aktuelle Passbilder Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben |
☐ | Reisekrankenversicherung Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz ist bei Visumabholung vorzulegen |
☐ | Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)
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☐ | Zwei Kopien des Reisepasses oder Personalausweises sowie ggf. Aufenthaltstitels des Verlobten/Ehegatten oder des Abkömmlings |
☐ | Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten/Ehegatten oder des Abkömmlings |
Im Falle einer beabsichtigten Eheschließung in Deutschland | |
☐ | Anmeldung zur Eheschließung im Original mit zwei Kopien
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☐ | Erklärung des in Deutschland lebenden Partners im Original mit zwei Kopien Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen |
☐ | Nachweis einfacher Deutschkenntnisse Auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug |
Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs zum Ehegatten/Lebenspartner | |
☐ | Heiratsurkunde oder Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Original und zwei Kopien |
☐ | Erklärung des in Deutschland lebenden Partners im Original mit zwei Kopien Formlose und eigenhändig unterschriebene Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt wird, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen und alle bis zur Eheschließung entstehenden Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen |
☐ | Nachweis einfacher Deutschkenntnisse Auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen„. Nähere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte dem Merkblatt “Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug |
☐ | Falls der Ehepartner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt im Original mit zwei Kopien durch förmliche Verpflichtungserklärung gem. §66-68 AufenthG oder Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate |
☐ | Ggf. Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden des früheren Ehegatten des Antragstellers |
Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs eines Elternteils zum deutschen Kind | |
☐ | Geburtsurkunde des Kindes |
☐ | Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes |
☐ | Nachweis über das Sorgerecht Bspw. durch eine Geburtsurkunde |
☐ | Passkopie und Meldebescheinigung des anderen Sorgeberechtigten, falls das Kind noch nicht in Deutschland lebt |
Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs eines minderjährigen Kindes: | |
☐ | Geburtsurkunde des Kindes |
☐ | Nachweis über das Sorgerecht Bspw. durch eine Geburtsurkunde |
☐ | Falls gemeinsames Sorgerecht besteht – Einverständniserklärung des in Turkmenistan verbleibenden Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland |
☐ | Meldebescheinigung des anderen Elternteils in Deutschland |
☐ | Sprachnachweis bei Kindern ab 16 Jahren
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Im Falle eines beabsichtigten Nachzugs eines Elternteils zum volljährigen Kind: | |
☐ | Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses |
☐ | Formlose schriftliche Erklärung zur familiären Situation Begründung, warum der Antragsteller nach Deutschland umsiedeln muss und worin die außergewöhnliche Härte begründet ist |
☐ | Ärztliche Atteste - als Nachweise für die außergewöhnliche Härte
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☐ | Passkopie und Meldebescheinigung des Verwandten in Deutschland |
☐ | Nachweis ausreichender Mittel für die Krankenversicherung im Original mit zwei Kopien |