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Zoll

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

04.12.2017 - Artikel

Unter https://customs.gov.tm/en finden Sie die für Turkmenistan geltenden Zollvorschriften.

Bei Reisen in oder aus der Europäischen Union besteht Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr. Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmitteln in die EU ein- oder aus der EU ausreisen, müssen seit dem 15. Juni 2007 den jeweiligen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und zur Vorbeugung von Verbrechen beitragen.

Sämtliche Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Seite der deutschen Zollverwaltung unter http://www.zoll.de


Formular Anmeldung von Barmitteln

Cash Declaration Form

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