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Beglaubigungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Ab dem 04.02.2019 benötigen Sie für alle Angelegenheiten (Visa, Beratung, Unterschrifts- oder Kopienbeglaubigungen, etc.) einen Termin.
Visa können nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine sind ausschließlich über die Webseite der Botschaft buchbar.
Zur Online Terminvergabe
Bei Beglaubigungen wird unterschieden zwischen der Beglaubigung einer Unterschrift (oder eines Handzeichens) und der Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit dem Original.
Die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor dem Konsularbeamten. Eine Namensunterschrift kann nur bei Vollziehung vor dem Konsularbeamten beglaubigt werden. In beiden Fällen ist die persönliche Vorsprache desjenigen erforderlich, dessen Unterschrift, Namensunterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden soll.
Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden.