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Blaue Karte EU

Artikel
  1. Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
  2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
  4. Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
  5. Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  6. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
  7. Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.

Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der Ausländern mit Hochschulabschluss und einem bestimmten Mindesteinkommen die unselbstständige Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglichen soll. Das Bruttomindesteinkommen beträgt 4.867€/Monat bzw. 58.400€/Jahr. Für Ärzte, IT-Fachkräfte, Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure beträgt das Mindesteinkommen 3.796€/Monat bzw. 45.552€/Jahr.

Weitere wichtige Informationen:

  • Bei der beabsichtigten Beschäftigung muss es sich zudem um eine der Hochschulausbildung entsprechende Beschäftigung handeln. Hierunter sind auch solche Tätigkeiten zu verstehen, die üblicherweise einen akademischen Abschluss voraussetzen und bei denen die mit der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse zumindest teilweise oder mittelbar benötigt werden.

  • Beachten Sie, dass der Nachweis eines Hochschulabschlusses zwingend erforderlich ist. Der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation aufgrund langjähriger Berufserfahrung ist für die Erlangung einer Blauen Karte EU derzeit nicht möglich.

  • Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier.

  • Ob Sie in Ihrem Beruf eine Berufsausübungserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland benötigen, können Sie auf der nachfolgenden Webseite prüfen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/

  • Sofern die Übersiedlung des Ehegatten / der minderjährigen Kinder ebenfalls beabsichtigt ist: Die Visumbeantragung kann gemeinsam mit dem Erwerbstätigen erfolgen. Es sind die Unterlagen gemäß Merkblatt Ehegattennachzug / Kindernachzug vorzulegen, mit Ausnahme der Meldebescheinigung bzw. der Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Erwerbstätigen.

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.

  • Inlands- und Reisepass sowie die Krankenversicherung müssen nicht übersetzt werden.

  • Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

  • Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die

Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben.

  • Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen zu rechnen ist.

  • Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.

Folgende Unterlagen werden vorgelegt:

Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)

Blaue Karte EU

Antrag

zwei Exemplare, vollständig online ausgefüllt auf Deutsch oder Englisch, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten)

+ 2 Erklärungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

Zwei aktuelle Passbilder

Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben

Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)

  • mindestens 2 leeren Seiten
  • mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums
  • nicht älter als 10 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Mindestdeckungssumme 30.000 Euro, gültig für alle Schengen-Staaten für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)

Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes und Kontaktdaten eines Ansprechpartners) aus Deutschland mit 2 Kopien mit Angaben zur Art der Tätigkeit (Stellenbeschreibung, Tätigkeitsdarstellung) und mit Angabe des Bruttojahresgehaltes
Ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Auszufüllen durch Arbeitgeber
Lebenslauf

Nachweis eines abgeschlossenen, in Deutschland anerkannten Hochschulabschlusses
Grundsätzlich genügt die Vorlage des Diploms ohne Notenspiegel.
Ob ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können sie in der Datenbank Anabin abfragen:

  • Wenn Ihr Hochschulabschluss „entspricht“ und Ihre Institution mit H+ bewertet ist: Drucken Sie die Suchergebnisse in der Datenbank; bitte fügen Sie beide Ausdrucke der Datenbank bei.
  • Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss oder Ihre Institution nicht finden: Lassen Sie Ihr Zeugnis durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) bewerten
  • Wenn Ihre Institution mit dem Status H+/- bewertet ist und/oder Ihr Hochschulabschluss nicht in Anabin aufgeführt ist: Lassen Sie eine Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) vornehmen.

Bei reglementierten Berufen, zum Beispiel Ärzte, Ingenieure, Lehrer an staatlichen Schulen,

Pharmazeuten und Rechtsanwälte:

  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle ODER
  • Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis/Erteilung der ärztlichen Approbation

    Ob Ihr Beruf reglementiert ist, finden Sie hier

Ggf. Nachweis vorhandener Sprachkenntnisse (Deutsch oder Englisch)
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