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Chancenkarte (§§ 20a + 20b AufenthG)
- Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
- Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
- Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
- Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.
Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Allgemeine Informationen
Die 'Chancenkarte' (ab 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.
Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:
Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.
Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.
Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf 'Make it in Germany'.
Weitere wichtige Informationen:
- Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich; bitte buchen Sie Ihre Reise erst nach Erhalt des Visums
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Inlands- und Reisepass sowie die Krankenversicherung müssen nicht übersetzt werden.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen zu rechnen ist.
Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.
Folgende Unterlagen werden vorgelegt:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
☐ | zwei Exemplare, vollständig online ausgefüllt auf Deutsch oder Englisch, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten) + 2 Erklärungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG |
☐ | Zwei aktuelle Passbilder Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben |
☐ | Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)
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☐ | Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz Mindestdeckungssumme 30.000 Euro, gültig für alle Schengen-Staaten für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!) |
☐ | Motivationsschreiben Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen. |
☐ | Lebenslauf |
☐ | Finanzierung
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Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch: | |
☐ | Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + Kopie) |
ODER | |
☐ | Hochschulabschluss in Deutschland (Original + Kopie) |
ODER | |
☐ | Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie) |
ODER | |
☐ | Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss) |
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist) | |
☐ | Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original + Kopie) |
ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission) | |
☐ | Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie) |
Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden.
Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen: | |
☐ | ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + Kopie) |
SOWIE | |
☐ | Bescheinigung (Original + Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) |
ODER | |
☐ | Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + Kopie) |
ODER | |
☐ | ausländischer Hochschulabschluss (Original + Kopie) |
SOWIE | |
Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch | |
☐ | Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule) |
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist) | |
☐ | Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' (Original + Kopie) |
ODER | |
☐ | Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie) |
Sprachkenntnisse: | |
☐ | Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1! |
UND/ODER | |
☐ | Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert. |
Hinweis: Die oben genannten Dokumente sind auch für die Berechnung der Punktzahl für die Chancenkarte relevant! So können Sie für Deutsch- und Englischkenntnisse auf bestimmten Niveaus Punkte erhalten, ebenso für eine Teilanerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. | |
Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf unser Website und auf 'Make it in Germany' zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln: | |
☐ | Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale + Kopie) |
☐ | Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
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☐ | Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor. |