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Visum zum Studium
- Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
- Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
- Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
- Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
- Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
- Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
- Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.
Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Für fachliche Beratung zum Studium in Deutschland, besuchen Sie bitte die Studienberatung des DAAD, jeden Mittwoch von 14:00 – 16:00 Uhr in der Botschaft. Für die Studienberatung sind sämtliche Nachweise über bisherige Studien mitzubringen, ebenso wie gegebenenfalls vorhandene Sprachzeugnisse, Zusagen deutscher Universitäten, Einladung der Sprachschule etc.
Bitte beachten Sie:
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
- Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben.
- Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen zu rechnen ist.
- Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.
Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland vor der Einreise
Für ein Studium in Deutschland kann die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank in Deutschland notwendig sein. Im Visumverfahren für Studenten muss der Lebensunterhalt für ein Jahr im Voraus gesichert sein (mindestens 12 x 992€ = 11.904). Bei Vorlage einer Bankbestätigung im Visumverfahren müssen aus dieser eindeutig der Sperrvermerk, der aktuelle Kontostand und der gesperrte Betrag hervorgehen. Eine Sperrkontoeröffnung ist grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland möglich. Eine Sperrkontoeröffnung ist jedoch eine Entscheidung des Geldinstitutes, die dort im Rahmen der dem Geldinstitut eigenen Geschäftspolitik getroffen wird und auf die das Auswärtige Amt keinen Einfluss hat. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Auf den Internetseiten der Geldanbieter können Sie sich über Sperrkontoeröffnungen aus dem Ausland informieren. Formulare sowie Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos sind dort eingestellt. Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht nötig.
Folgende Unterlagen werden vorgelegt:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
Studium | |
☐ | zwei Exemplare, vollständig online ausgefüllt auf Deutsch oder Englisch, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten) + 2 Erklärungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG |
☐ | Zwei aktuelle Passbilder Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben |
☐ |
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☐ | Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)
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☐ | Nachweis der Finanzierung Nachweis der Finanzierung entsprechend mind. aktuellem BAföG-Satz (992 €) pro Monat durch:
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☐ | Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das gesamte Studium in deutscher oder englischer Sprache
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☐ | Lebenslauf und Nachweise über Ihre Vorbildung
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☐ | Nachweis vorhandener Sprachkenntnisse |