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Visum zum Studium

Artikel
  1. Falls möglich, drucken Sie diesen Artikel bitte aus.
  2. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch.
  3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
  4. Sortieren Sie bitte Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge.
  5. Wenn Sie diesen Artikel ausgedruckt haben: Kreuzen Sie bitte in der Dokumentenliste an, welche Unterlagen Sie vorlegen.
  6. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
  7. Für die Beantragung eines Visums am Schalter ist die vorherige Buchung eines Termins über unser Terminvergabesystem zwingend vorgeschrieben.

Die Visastelle kann aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Gleichbehandlung aller Antragsteller nur Anträge in der erbetenen Form zur Bearbeitung annehmen. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Für fachliche Beratung zum Studium in Deutschland, besuchen Sie bitte die Studienberatung des DAAD, jeden Mittwoch von 14:00 – 16:00 Uhr in der Botschaft. Für die Studienberatung sind sämtliche Nachweise über bisherige Studien mitzubringen, ebenso wie gegebenenfalls vorhandene Sprachzeugnisse, Zusagen deutscher Universitäten, Einladung der Sprachschule etc.

Bitte beachten Sie:

  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen, können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
  • Soweit die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorliegen, werden die Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland übersandt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist. Deshalb ist es notwendig, dass Sie in Ihrem Antrag die vollständige Anschrift des beabsichtigten Aufenthaltsortes angeben.
  • Die Botschaft weist darauf hin, dass mit einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen zu rechnen ist.
  • Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.

Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland vor der Einreise

Für ein Studium in Deutschland kann die Eröffnung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank in Deutschland notwendig sein. Im Visumverfahren für Studenten muss der Lebensunterhalt für ein Jahr im Voraus gesichert sein (mindestens 12 x 992€ = 11.904). Bei Vorlage einer Bankbestätigung im Visumverfahren müssen aus dieser eindeutig der Sperrvermerk, der aktuelle Kontostand und der gesperrte Betrag hervorgehen. Eine Sperrkontoeröffnung ist grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland möglich. Eine Sperrkontoeröffnung ist jedoch eine Entscheidung des Geldinstitutes, die dort im Rahmen der dem Geldinstitut eigenen Geschäftspolitik getroffen wird und auf die das Auswärtige Amt keinen Einfluss hat. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Auf den Internetseiten der Geldanbieter können Sie sich über Sperrkontoeröffnungen aus dem Ausland informieren. Formulare sowie Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos sind dort eingestellt. Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht nötig.

Folgende Unterlagen werden vorgelegt:

Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)

Studium

Antrag

zwei Exemplare, vollständig online ausgefüllt auf Deutsch oder Englisch, eigenhändige Unterschrift (bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten)

+ 2 Erklärungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

Zwei aktuelle Passbilder

Biometrisch, nicht retuschiert. Das Bild nicht auf das Antragsformular aufkleben

  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule

    oder

  • Bewerberbestätigung einer deutschen Hochschule

    oder

  • Anmeldung zum studienvorbereitenden Deutschkurs (mit dem Ziel die DHS/DsF-Prüfung abzulegen) UND Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Reisepass (+ zwei Kopien der Personaldatenseite)

  • mindestens 2 leeren Seiten
  • mindestens 3 Monate Gültigkeit nach Ende des beantragten Aufenthaltszeitraums
  • nicht älter als 10 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung

Nachweis der Finanzierung

Nachweis der Finanzierung entsprechend mind. aktuellem BAföG-Satz (992 €) pro Monat durch:

  • eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. § 66-68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet

    oder

  • durch Nachweis des erforderlichen Betrages für das erste Studienjahr auf einem Sperrkonto in Deutschland

    oder

  • ein Stipendium – Nachweis erfolgt durch einen Stipendienbescheid im Original (nur bei DAAD-Stipendien genügt ein Ausdruck)

Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das gesamte Studium in deutscher oder englischer Sprache

  • Was möchten Sie in Deutschland studieren (Studienfach, angestrebter Abschluss) und warum?
  • Warum möchten Sie in Deutschland studieren?
  • Was sind Ihre Pläne nach Abschluss des Sprachkurses/Studiums?
  • Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?

Lebenslauf und Nachweise über Ihre Vorbildung

  • selbst verfasst mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
  • Reifezeugnis, Diplome, Studienbuch etc., jeweils 2 Kopien

    → Bitte bringen Sie das Studienbuch im Original zur Antragsstellung mit

Nachweis vorhandener Sprachkenntnisse
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