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Überprüfung von Urkunden / Legalisation
Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Turkmenistan bis auf weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Die Botschaft weist darauf hin, dass deutsche Urkunden zur Vorlage bei turkmenischen Stellen nicht von der Deutschen Botschaft Aschgabat legalisiert oder sonstige Echtheitsvermerke angebracht werden können. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Auslandsvertretung Turkmenistans in Deutschland.